AGB's

 AGB - Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Anmeldung
Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Sie wird von uns telefonisch oder schriftlich bestätigt und ist somit verbindlich.

2. Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung erfolgt grundsätzlich vor Ort. Es kann insbesondere bei Auslandstouren verlangt werden, dass 50% der Buchungssumme bei Anmeldung und die restlichen 50% bis 14 Tage vor Reisebeginn zu bezahlen sind. Bei kurzfristigen Buchungen bis 14 Tage vor Reisebeginn ist der Gesamtbetrag bei Anmeldung fällig. Zahlungen sind auf das Konto von Markus Barth, IBAN: DE66 6145 0050 0110 6383 55, BIC: OASPDE6AXXX, BLZ 614 500 50 der Kreissparkasse Ostalb zu überweisen. 

Gutscheine (Gültigkeit 2 Jahre nach Ausstellungsdatum) sind nur dann gültig, wenn der Gutscheinbetrag vor Einlösung des Gutscheins auf unserem Konto eingegangen ist.

3. Stornoregelungen
Sie können jederzeit vor oder während der Tour zurücktreten. Dabei verrechnen wir folgende Stornogebühren:

Bis zum 30. Tage vor der Tour 10%;
vom 29. – 21. Tag vor der Tour 25%;
vom 20. - 10. Tag vor der Tour 45%;
vom 9. - 4. Tag vor der Tour 65%;
ab dem 3. Tag bis Tourantritt 85%,

bei Nichterscheinen ( aus welchen Gründen auch immer ) sowie verspätetem Erscheinen zur Tour 100% der Buchungssumme.

4. Rücktritt durch den Veranstalter
Wird die erforderliche Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht, kann der Veranstalter bei ½ und 1 Tagestouren bis 1 Tag und bei Mehrtagesangeboten bis 1 Woche vor Tourbeginn entschädigungslos zurücktreten. Der Kunde erhält den im Vorfeld gezahlten Betrag unverzüglich zurücküberwiesen.

5. Ausschlußgründe
Der Veranstalter oder der Tourenleiter sind berechtigt, Teilnehmer die gegen die Geschäftsbedingungen verstoßen, von der Canyoning-Tour auszuschließen bzw. die Canyoning-Tour abzubrechen. Bei Vorliegen insbesondere folgender Gründe können Personen von der Teilnahme an der gebuchten Canyoning-Tour ausgeschlossen bzw. eine begonnene Canyoning-Tour abgebrochen werden:
a) Ein Teilnehmer erfüllt nicht die für die Teilnahme an der Canyoning-Tour notwendigen Voraussetzungen.

Tritt ein Ausschlußgrund während einer bereits begonnenen Canyoning-Tour auf, so verrechnet der Veranstalter eine Stornogebühr in Höhe von 100% der Buchungssumme. Wird eine Tour abgebrochen, so werden 100% Stornokosten ( von sämtlichen Personen, die vom Abbruch betroffen sind ) verrechnet.

6. Ersatzperson
Bis vor Tour- oder Reisebeginn kann der gebuchte Teilnehmer verlangen, dass statt seiner Person ein Dritter in den Vertrag eintritt. Der Veranstalter kann widersprechen, wenn die Ersatzperson nicht die notwendigen Voraussetzungen mitbringt.

7. Preis- und Programmänderungen
Sollte aufgrund von behördlichen Maßnahmen oder äußeren Umständen ( Wetterumsturz, zu hoher oder zu niedriger Wasserstand, unzureichende Fähigkeiten der Teilnehmer, usw. ) eine für die Teilnehmer sichere Durchführung nicht möglich sein, behält sich der Veranstalter und der Tourenleiter das Recht der Änderung oder Absage ( auch nach Programmbeginn ) von Touren und Programmen vor. Der Veranstalter ist berechtigt bei Vorliegen derartiger Umstände vom Vertrag zurückzutreten.

8. Haftung
Die Haftung für alle Schäden und Ansprüche unabhängig vom Rechtsgrund gegenüber dem Veranstalter und den Tourenleitern wird auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. Bei Verbrauchergeschäften im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt dies nur insoweit, als diese Schäden keine Personenschäden betreffen.

Der Veranstalter und die Tourenleiter haften nicht für Schäden, die aus Aktivitäten erfolgt sind, die über das gebuchte Programm hinausgehen.

9. Allgemeine Pflichten und Voraussetzungen zur Teilnahme an Canyoning-Touren
a)Jeder Teilnehmer an Canyoning-Touren vom Veranstalter ist sich darüber im klaren, dass er sich an einer Abenteueraktivität beteiligt, die nicht den Komfort und die Sicherheit einer Pauschalreise bieten kann. Canyoning-Touren vom Veranstalter werden von geprüften und autorisierten Canyoning-Guide ( Bergsportführerverband Tirol ) geführt. Die Ausrüstung entspricht den Sicherheitsnormen. Vor jeder Canyoning-Tour wird eine Einführung vom Canyoning-Guide erteilt. Die Risiken sind vielfältig und daher nicht gänzlich auszuschließen.

b) Jeder Gast sichert zu, die für die ausgewählte Canyoning-Tour notwendigen psychischen und physischen Voraussetzungen, die in den Geschäftsbedingungen angeführt werden, mitzubringen.

c) Durch Medikamente, Alkohol oder Drogen beeinträchtigte Personen sind von der Canyoning-Tour ausgeschlossen. Der Teilnehmer muß sich in einem körperlich fitten und gesunden Zustand befinden.

d) Die Teilnehmer haben sämtliche Sicherheitsanweisungen des Canyoning-Guide zu befolgen und an der Canyoning-Tour aktiv mitzuwirken. Die Teilnehmer einer Canyoning-Tour haben sich gegenseitig zu unterstützen.

e) Der Teilnehmer muß die ihm übergebene Ausrüstung auf vollständigen Erhalt und optimalen Sitz überprüfen. Verletzungen, Schäden oder sonstige Mängel sind dem Canyoning-Guide unverzüglich zu melden.

f) Die zeitliche Dauer einer Canyoning-Tour lässt sich nicht immer genau vorausbestimmen. Angeführte Zeiten gelten nur als Richtwerte. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr für die Einhaltung dieser Richtzeiten.

g) Zum Teil erfolgt die An- und Abreise zu den Tourengebieten mit privaten Kraftfahrzeugen. Diese Transporte sind nicht Teil unseres Programms. Wir übernehmen daher keinerlei Haftung für Unfälle und Schäden, die dabei entstehen.

h) Preis- oder Programmänderungen sowie Druckfehlerkorrekturen werden vorbehalten.

10. Besondere Bedingungen für Canyoning-Touren
a) Der Teilnehmer hat sich der Einschulung über den Gebrauch, die Anwendung der speziellen Ausrüstung, Verhaltensregeln und Technik der Canyoningbegehung vor Antritt der Canyoning-Tour durch den Canyoning-Guide zu unterziehen.

b) Die Begehung eines Canyon erfolgt größtenteils im weglosen Gelände, wo auch mit besonders rutschigen Passagen zu rechnen ist. Es muß daher mit dem permanenten ausrutschen gerechnet werden. Daher hat sich jeder Teilnehmer besonders umsichtig und vorsichtig zu bewegen. Der Canyoning-Guide zeigt, wie man sich bewegen muß.

c) Alle absturzgefährdeten Bereiche dürfen nur gesichert und unter Aufsicht der Canyoning-Guides begangen werden. In einem Canyon ist mit Steinschlaggefahr zu rechnen. Der Helm darf somit nicht abgenommen werden.

d) Die Teilnahme setzt ausreichende Schwimmkenntnisse im fließenden Gewässer voraus.

e) Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Blickkontakt zu den übrigen Teilnehmern und dem Canyoning-Guide nicht abreißt.

f) Bei der Canyoningtour wird eine besondere Ausrüstung verwendet. Jeder Teilnehmer erhält vor und laufend während der Canyoning-Tour eine genaue Einschulung im Umgang mit dieser Ausrüstung. Die Ausrüstung ist besonders umsichtig und vorsichtig zu behandeln.

g) Der Teilnehmer hat darauf zu achten, dass während der Canyoning-Tour Gurte, Helme, Karabiner und Ausrüstungsgegenstände immer geschlossen sind. Nach Pausen ist der zuvor beschrieben Zustand wieder selbständig herzustellen und vom Canyoning-Guide überprüfen zu lassen.

h) Nur nach ausdrücklicher Erlaubnis der Canyoning-Guides darf gesprungen werden, wobei den Anweisungen genau Folge zu leisten ist. In den Wasserbecken ist zudem mit unterschiedlichen Wassertiefen zu rechnen, weshalb nur in den vom Canyoning-Guide bezeichneten Teil gesprungen werden darf. Sollte dies aus der Einschätzung des Gastes nicht möglich sein, so ist dies dem Canyoning-Guide mitzuteilen, wobei dieser dazu verpflichtet ist, alternative Möglichkeiten ( z.B. Abseilen ) für die sichere Überwindung der Höhendifferenz zu finden. Jeder Teilnehmer hat selbst darauf zu achten, dass er eine sichere, rutschfreie Absprungstelle wählt und die Hände beim Sprung eng an den Körper presst und mit den Beinen voran springt. Es ist grundsätzlich damit zu rechnen, dass mit den Beinen der Grund berührt wird, weshalb der Sprung mit den Beinen abgefangen werden muß.

i) Rutschen im Flussbett hat in zurückgelehnter Körperhaltung, mit vorgeneigtem Kopf und verschränkten auf den Schultern liegenden Händen zu erfolgen. Von jedem Teilnehmer sind knöchelhohe Schuhe mit rutschfester Sohle, die zum Gehen im weglosen Gelände geeignet sind, selbst mitzubringen.

j) Jeder Teilnehmer hat darauf zu achten, dass der Gurt, der Helm und der Karabiner immer sicher geschlossen sind. Unregelmäßigkeiten sind sofort dem Canyoning-Guide mitzuteilen. Jeder Teilnehmer hat auf andere Teilnehmer Rücksicht zu nehmen und auf Anordnung des Canyoning-Guide diesen vertretbare Hilfestellung zu geben.

k) Der Teilnehmer bestätigt, dass er die für anspruchsvolle Canyoning-Touren erforderliche Canyoningerfahrung besitzt.

Diese AGB's wurde mit Hilfe der Trainerversorgung e.V,. erstellt. www.trainerversorung.de
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